Auszug aus der Satzung für den Förderverein, § 2 |
Daraus wird deutlich, dass der Verein sowohl einen - finanziellen - Beitrag zur für ein aktives Gemeindeleben notwendigen Infrastruktur aber auch zur stärkeren Identifikation mit der Gemeinde leisten möchte. Für die inhaltliche Gemeindearbeit ist dagegen nach wie vor der Gemeinderat zuständig, für die Erhaltung der Bausubstanz der Kirchenvorstand.